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EFER18 > FUNK 22.12.13 03:40l 131 Lines 6219 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: BNetzA kündigt Standortbescheinigungs-"Onl
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*17.12.2013*
*BNetzA kündigt Standortbescheinigungs-"Online-Hilfe" für CB-Funker an*
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat am 16. Dezember 2013 in ihrem
"Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013"
<http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013>die Einführung einer
"Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks" angekündigt. Mit dieser
"Online-Hilfe" sollen CB-Funker selbst ermitteln können, ob für ihre
ortsfeste CB-Funk-Anlage eine Standortbescheinigung der BNetzA
erforderlich ist. Außerdem soll damit die Beantragung einer
Standortbescheinigung erleichtert werden.
Die Ankündigung der BNetzA hat folgenden Wortlaut:
/*Einführung Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks*/
/Mit der Änderung der Verfügung 37/2005 //"Allgemeinzuteilung von
Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den
CB-Funk"/
<http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2011_77_CB-Funk_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5>/können
CB-Funk-Anlagen bei Verwendung der Sendeart J3e (Einseitenband mit
unterdrücktem Träger) bis zu einer äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung von maximal 12 Watt betrieben werden./
(Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion: Hier irrt die BNetzA: Bei
der genannten Leistungsgrenze von 12 Watt handelt es sich nicht
um die "äquivalente *isotrope* Strahlungsleistung" *EIRP*,
sondern um die äquivalente Strahlungsleistung *ERP*.)
/Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und
mehr sind ortsfeste CB-Funkanlagen standortbescheinigungspflichtig
und unterliegen damit den Regelungen der //Verordnung über das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)/
<http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bemfv/gesamt.pdf>/./
/Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) als eine
"Jedermannfunkanwendung" setzt keine besonderen Kenntnisse in der
Funktechnik voraus. Eine Bewertung, inwieweit die verwendete
CB-Funkanlage dem Standortverfahren nach BEMFV unterliegt, ist
oftmals nur mit technischem Wissen und detaillierter Kenntnis der
Anlagenkomponenten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht
immer alle technischen Daten vorliegen./
/Damit eine CB-Funkanlage in Bezug auf den Schutz von Personen in
elektromagnetischen Feldern nicht unzulässig in Betrieb genommen
wird, soll die Antragspflicht (Standortbescheinigung) mit Hilfe
eines Anwendertools festgestellt werden können./
/Sofern eine Standortbescheinigung erforderlich ist, soll in
Anlehnung zu //"WattWächter"/
<http://emf3.bundesnetzagentur.de/wattw%C3%A4chter.html>/sowohl der
systembezogene Sicherheitsabstand als auch der //Antrag zur
Erteilung einer Standortbescheinigung/
<http://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/STOB.pdf>/erstellt werden./
/(Ende der Ankündigung der BNetzA, Verlinkungen durch das Funkmagazin)/
Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten
ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung" (EIRP)
<http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalente_isotrope_Strahlungsleistung>ab
10 Watt erforderlich (Ausnahmen gibt es u.a. für Amateurfunkanlagen). In
der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund
um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von
Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.
CB-Funk-Anlagen konnten auch vor der Freigabe von "12 Watt SSB" den Wert
von 10 Watt EIRP erreichen und damit "standortbescheinigungspflichtig"
werden. (Der Wert von 10 Watt EIRP wird z.B. erreicht, wenn bei einer
Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der Antennenanlage unter
Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi beträgt). Das
Problem, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen
bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht immer vorausgesetzt werden
kann, wurde jedoch weitgehend ignoriert und ist erst mit der Freigabe
von SSB wieder in den Blickpunkt der Behörden und der CB-Funker gerückt.
Im Mai 2012 hatte das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben an die
CB-Funk-Vereinigung DCBO angekündigt, sie habe eine Lösung zur Erkennung
der 10 Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag
gegeben (das Funkmagazin berichtete
<http://www.funkmagazin.de/170512.htm>). Leichtverständliche
Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts gab es bisher nur von
privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter
www.dc4fs.de/eirp.htm <http://www.dc4fs.de/eirp.htm>
Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten"
Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165
Euro.
Seit einer Änderung der BEMFV im August 2013 kann der Betrieb einer
Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgeldvorschriften des FTEG
<http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__17.html>sehen dafür eine
Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Zuvor waren Verstöße gegen die BEMFV
nicht mit Bußgeld bedroht.
Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten.
Kritiker bemängeln, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig
bemessen ist. Juristen halten die BEMFV, in der das
Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich
angreifbar, weil die zugrundeliegende Rechtsnorm, der Paragraf 12 des
FTEG <http://bundesrecht.juris.de/fteg/__12.html>, ihrer Auffassung nach
nicht dem "Bestimmtheitsgebot"
<http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgebot>des Grundgesetzes
entspricht.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/171213.htm
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