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EFER18 > FUNK     22.12.13 05:31l 86 Lines 3759 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Bundesnetzagentur legt Tätigkeitsbericht 201
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*18.12.2013*

*Bundesnetzagentur legt Tätigkeitsbericht 2012/2013 vor*

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2013 ihren
"Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013"
<http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013>vorgelegt.

Der 378 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der
Regulierung, der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven
gewerblicher Telekommunikationsdienste.

Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im Jahr 2012
ingesamt 55 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 724
Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "ca. 1250
Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen aufgrund von
Neuanträgen" erfolgt.

Um den "Schutz des Amateurfunks gegen Störer aus dem Ausland" - so heißt
es in dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Juli
2011 bis Juni 2013 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen
versandt". Teilweise habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung
fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht
werden können.

In Sachen "Störungen durch Plasma-TV-Geräte" weist die BNetzA darauf
hin, dass sie sich seit mehreren Jahren darum bemüht, Grenzwerte für die
Emissionen von Plasma-TV-Geräten zu etablieren. Ein erster Erfolg sei im
Jahre 2012 mit der Veröffentlichung der technischen Spezifikation
"Methods of measurement and limits for radiated disturbances from plasma
display panel TVs in the frequency range 150 kHz to 30 MHz" durch
IEC/CISPR erzielt worden. Daran sei die BNetzA maßgeblich beteiligt
gewesen. "Wenn die Arbeiten am Messverfahren durch CISPR/SC/A
abgeschlossen sind" - so heißt es in dem Bericht weiter - "sollen die
Anforderungen, die momentan nur als Richtschnur für die Hersteller
dienen, in verbindliche Normen einfließen".

Zum Thema "Powerline" merkt die Behörde an, dass sie zur Gewährleistung
der elektromagnetischen Verträglichkeit "auch weiterhin die Initiativen
der PLT-Industrie [unterstützt], verbleibende Probleme der
Verträglichkeit mit Funkdiensten mittels zusätzlicher
Störmilderungstechnik im Kabel auszuregeln". Für In-Haus-PLT-Anwendungen
stehe in Europa "mittlerweile eine eigene europäische Norm EN 50561-1
zur Verfügung". Die Anerkennung dieser Norm als "harmonisierte
europäische EMV-Produktnorm" gestalte sich schwierig, weil "hierbei
nicht nur technische, sondern in erster Linie politische Erwägungen eine
besondere Rolle spielen". In die "Entwicklung weiterer Teile der Reihe
EN 50561 [...], mit denen der Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz für
die Nutzung mit PLT erschlossen werden soll", wolle die BNetzA
"steuernd" eingreifen.

Für den CB-Funk kündigt die BNetzA eine "Online-Hilfe" an. Damit sollen
CB-Funker in die Lage versetzt werden, selbst zu ermitteln, ob ihre
ortsfeste Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt
EIRP oder mehr erreicht und damit standortbescheinigungspflichtig ist
(siehe dazu unseren gesonderten Beitrag unter
www.funkmagazin.de/171213.htm <http://www.funkmagazin.de/171213.htm>).

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2012/2013 der BNetzA kann im Internet
unter http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013heruntergeladen
werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/181213.htm


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