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EFER18 > FUNK 18.05.14 01:06l 59 Lines 2047 Bytes #999 (0) @ DL
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*17.05.2014*
*Polizeifunk abgehört: 500 Euro Geldstrafe*
Weil er den Polizeifunk abgehört hatte, wurde ein 61-jähriger Rentner
aus Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Der Rentner, der in der Presse als "Hobbyfunker" bzw. "Amateurfunker"
bezeichnet wird, hatte im vergangenen Jahr auf offener Straße offenbar
mit einem Handfunkgerät oder einem Scanner lautstark dem
Sprechfunkverkehr der Düsseldorfer Polizei zugehört. Ein Passant
alarmierte daraufhin die Ordnungshüter. Diese stellten das Gerät sicher
und erstatteten Strafanzeige. So landete der Fall vor dem Amtsgericht
Düsseldorf.
Der Rentner sah das Strafverfahren offensichtlich locker. Vor Gericht
gab er die Tat zu. In einem Pressebericht
<http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/geldstrafe-fuer-abhoeren-des-polizeifunks-1.1638346>wird
er mit den Worten zitiert: "Ich bin halt Amateurfunker und die machen
das alle, den Polizeifunk abzuhören".
Der Richter ließ Milde walten. Die Geldstrafe darf der Rentner in
monatlichen Raten bezahlen. Das Funkgerät wurde eingezogen.
Ob es sich bei dem Betroffenen um einen lizenzierten Funkamateur
<http://de.wikipedia.org/wiki/Funkamateur>handelt, ist unklar. Mit dem
Begriff "Amateurfunker" werden umgangssprachlich oft auch Personen
bezeichnet, die Hobbyfunk-Anwendungen außerhalb des Amateurfunks betreiben.
- wolf -
Weitere Pressberichte zu diesem Fall:
RP-Online: *http://tinyurl.com/qasynaw**
*WZ newsline: *http://tinyurl.com/mzmgpyq*
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/170514.htm
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