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EFER18 > FUNK 20.08.14 17:00l 82 Lines 3367 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: Powerline-Störungen: Klage eines Funkama
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*12.08.2014
**Update: 18.08.2014*
*Powerline-Störungen: Klage eines Funkamateurs abgewiesen*
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat am 3. Juli 2014
die Klage eines Funkamateurs auf Beseitigung von Powerline-Störungen
abgewiesen. Das teilte das Gericht in einer Pressemitteilung
<http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Internetzugang+ueber+das+Stromnetz_+Amateurfunker+klagt+erfolglos+gegen+Bundesnetzagentur/?LISTPAGE=1213200>am
12. August 2014 mit.
Ein Funkamateur aus Mannheim hatte gegen die Bundesnetzagentur geklagt.
Er gab an, seine Amateurfunkanlage und der Empfang von Rundfunk auf
Kurzwelle werde erheblich durch Powerline-Modems eines Unternehmens
gestört, das Internetzugang über das Stromnetz anbietet. Die
Bundesnetzagentur solle dazu verurteilt werden, Maßnahmen zur
Störungsbeseitigung gegen das Unternehmen zu ergreifen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage zuvor abgewiesen.
Daraufhin ging der Funkamateur in die Berufung.
Der Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz holte das Gutachten
eines Sachverständigen ein. Dieser nahm Messungen in der Wohnung des
Funkamateurs vor.
Vor Gericht erklärte der Sachverständige, er habe in der Wohnung "keine
PLC-typischen Störungen festgestellt". "Einige Kurzwellensender" - so
heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts - "seien ohne erhebliche
Störungen zu empfangen gewesen. Die übrigen seien allein wegen ihrer
geringen Feldstärke nicht zu empfangen gewesen, nicht jedoch wegen
Auswirkungen der PLC-Anlage. Beim Empfang des Amateurfunks sei nur auf
einer Frequenz ein Grenzwert überschritten worden. Dies betreffe jedoch
nicht den gesamten Frequenzbereich und sei nur eine punktuelle Störung".
Daraufhin wies das Gericht die Klage ab. Revision zum
Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gegen die
Nichtzulassung kann der Betroffene innerhalb eines Monats Beschwerde
beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
Aktenzeichen: 1 S 234/11
- wolf -
Update vom 18.08.2014:
Zu dem vorgenannten Fall erreichte uns eine Anmerkung von Rechtsanwalt
Michael Riedel <http://www.lawfactory.de>, die wir nachfolgend gern
wiedergeben:
/"Ein anderes Urteil hätte bei dem Sachvortrag und der Sachlage kaum
ergehen können. Bereits beim ersten Lesen des Urteils offenbart sich
auf Seiten des Klägers eine erschreckende Unkenntnis des gesamten,
in Betracht kommenden materiellen Rechts, insbesondere fehlende
prozessrechtliche Erfahrung in diesem besonderen Rechtsgebiet des
Verwaltungsrechts.
Schliesslich wird ebenso deutlich, dass eine unzureichende, gar
laienhafte Darlegung und Würdigung des Störfallszenarios aus
physikalischer Sicht zu der Entscheidung geführt haben.“/
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/120814.htm
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