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EFER18 > FUNK     08.09.14 11:01l 66 Lines 2654 Bytes #999 (0) @ DL
BID : 79OB35THR01L
Read: GAST DAE595
Subj: Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkger
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      B35THR
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*07.09.2014*

*Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkgerät am Steuer...*

Über eine eigenwillige Auslegung des "Handyverbots am Steuer" durch
Polizeibeamte berichtet ein Berliner Funkamateur unter
www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1
<http://www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1/>

Der Funkamateur hatte eigenen Angaben zufolge während einer Autofahrt
mit einem Handfunkgerät Yaesu FT-1DE
<http://www.hampedia.net/yaesu/ft-1de.php>ein QSO auf einer
2m-Direktfrequenz geführt. Daraufhin wurde er von einer Zivilstreife der
Berliner Polizei angehalten. Die Beamten warfen ihm vor, mit einem
Funktelefon während der Fahrt telefoniert und damit gegen die
Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben.

Den Einwand des Funkamateurs, dass es sich nicht um eine Funktelefon
gehandelt habe, sondern um ein Amateurfunkgerät, ließen die Beamten
nicht gelten. Man habe gesehen, dass der Funkamateur "telefonie-ähnliche
Bewegungen" gemacht habe. Auch den Hinweis des Betroffenen, man möge in
der Anzeige zumindest festhalten, dass es sich um ein Amateurfunkgerät
gehandelt habe, wurde von den Ordnungshütern ignoriert.

Der Funkamateur erhielt inzwischen einen Bußgeldbescheid über 60 Euro
wegen Verstoßes u.a. gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung
<http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html>, zuzüglich 25,80
Euro für Gebühren und Auslagen.

In besagtem § 23 Abs. 1a ist nur von "Mobil- und Auto*telefonen*" die
Rede. Nach Ansicht von Juristen fallen herkömmliche Funkgeräte (z.B. CB-
und Amateurfunkgeräte) nicht unter diese Regelung. Eine abweichende
Meinung vertrat im September 2010 das Amtsgericht Sonthofen
<http://openjur.de/u/56680.html>in einer äußerst
<http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/19/das-handy-und-seine-verwandten/>
umstrittenen
<http://www.markentiger.com/2010/10/ein-funkgerat-ist-eben-kein-mobiltelefon/>
Entscheidung <http://ra-melchior.blog.de/2010/10/21/rechtsbiegung-9727834/>.

Der Berliner Funkamateur hat in dem oben genannten Fall gegen den
Bußgeldbescheid Widerspruch erhoben.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/070914.htm


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