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EFER18 > FUNK     17.09.14 07:02l 80 Lines 3245 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkger
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*07.09.2014*

*Update: 16.09.2014*

*Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkgerät am Steuer...*

Über eine eigenwillige Auslegung des "Handyverbots am Steuer" durch
Polizeibeamte berichtet ein Berliner Funkamateur unter
www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1
<http://www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1/>

Der Funkamateur hatte eigenen Angaben zufolge während einer Autofahrt
mit einem Handfunkgerät Yaesu FT-1DE
<http://www.hampedia.net/yaesu/ft-1de.php>ein QSO auf einer
2m-Direktfrequenz geführt. Daraufhin wurde er von einer Zivilstreife der
Berliner Polizei angehalten. Die Beamten warfen ihm vor, mit einem
Funktelefon während der Fahrt telefoniert und damit gegen die
Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben.

Den Einwand des Funkamateurs, dass es sich nicht um eine Funktelefon
gehandelt habe, sondern um ein Amateurfunkgerät, ließen die Beamten
nicht gelten. Man habe gesehen, dass der Funkamateur "telefonie-ähnliche
Bewegungen" gemacht habe. Auch den Hinweis des Betroffenen, man möge in
der Anzeige zumindest festhalten, dass es sich um ein Amateurfunkgerät
gehandelt habe, wurde von den Ordnungshütern ignoriert.

Der Funkamateur erhielt inzwischen einen Bußgeldbescheid über 60 Euro
wegen Verstoßes u.a. gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung
<http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html>, zuzüglich 25,80
Euro für Gebühren und Auslagen.

In besagtem § 23 Abs. 1a ist nur von "Mobil- und Auto*telefonen*" die
Rede. Nach Ansicht von Juristen fallen herkömmliche Funkgeräte (z.B. CB-
und Amateurfunkgeräte) nicht unter diese Regelung. Eine abweichende
Meinung vertrat im September 2010 das Amtsgericht Sonthofen
<http://openjur.de/u/56680.html>in einer äußerst
<http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/19/das-handy-und-seine-verwandten/>
umstrittenen
<http://www.markentiger.com/2010/10/ein-funkgerat-ist-eben-kein-mobiltelefon/>
Entscheidung <http://ra-melchior.blog.de/2010/10/21/rechtsbiegung-9727834/>.

Der Berliner Funkamateur hat in dem oben genannten Fall gegen den
Bußgeldbescheid Widerspruch erhoben.

- wolf -

Update vom 16.09.2014:
Das Amtsgericht Tiergarten hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
den Funkamateur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das
Amtsgericht beruft sich dabei auf § 47 Abs. 2 OWiG
<http://dejure.org/gesetze/OWiG/47.html>, demzufolge ein Verfahren
eingestellt werden kann, wenn das Gericht "eine Ahndung nicht für
geboten" hält. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land Berlin; die
eigenen Auslagen muss der Betroffene selbst tragen.
Siehe dazu: www.dl7vdx.com/teil-2-funk-im-auto
<http://www.dl7vdx.com/teil-2-funk-im-auto/>

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

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Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/070914.htm

 

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