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EFER18 > FUNK 05.12.14 08:17l 92 Lines 3914 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: Provinzposse: Amateurfunk im Dorf "gewünscht ode
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*04.12.2014*
*Provinzposse: Amateurfunk im Dorf "gewünscht oder nicht"?*
Es mutet wie eine Provinzposse an: Der Gemeinderat der bayerischen
2000-Seelen-Gemeinde Zeitlofs
<http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitlofs>will darüber abstimmen, ob
"Amateurfunk in der Gemeinde gewünscht wird oder nicht".
Was war passiert?
Der Funkamateur DF3FF, betreibt im beschaulichen Ortsteil Rossbach
<http://www.zeitlofs.rhoen-saale.net/Home/Ortsplaene/Rossbach>eine
Amateurfunkanlage. Der gute Mann hat sich zwar nichts zuschulden kommen
lassen, aber die Antennen seiner Anlage
<http://www.osthessenfunk.de/Bilder/FB2.jpg>sind den Nachbarn offenbar
ein Dorn im Auge. Sie fürchten sich vor der "Funkstrahlung" der
Amateurfunkanlage, von der sie glauben, dass sie gesundheitsschädlich
ist. Außerdem sind sie der Meinung, dass die Antennenanlage "das
Ortsbild verschandelt <http://www.osthessenfunk.de/Bilder/FB1.jpg>bzw.
beeinträchtigt" und dadurch "die Wohnqualität in unzumutbarer Weise
eingeschränkt wird".
Die verunsicherten Nachbarn sammelten fleißig Unterschriften und
übersandten schließlich dem Gemeinderat am 15. Juli 2014 einen Antrag
auf Beseitigung der Amateurfunkanlage und Verhinderung künftiger
Anlagen(!) ein. Dem Antrag war die Liste mit 120 Unterschriften beigefügt.
Der Gemeinderat wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Bayerischen
Gemeindetag. Der Bayerische Gemeindetag antwortete, dass die Antennen
zwar aus gestalterischer Sicht bedenklich seien; eine
Beseitigungsanordnung könne aber nur vom Landratsamt (und nicht von der
Gemeinde) erlassen werden - und das auch nur dann, wenn ein
"verunstaltender Zustand" vorliege. Die bestehende Antennenanlage
entspräche gegenwärtig dem geltenden Recht.
Das bestätigte auch das zuständige Landratsamt Bad Kissingen. Es
erklärte, dass der (vom Bundesverwaltungsgericht definierte)
"Verunstaltungsbegriff" im vorliegenden Fall nicht erfüllt sei. Auch
eine Ãänderung des Bebauungsplans würde nicht zur Beseitigung der
Antennen führen, weil die Antennen Bestandsschutz genießen.
Einem Pressebericht
<http://www.infranken.de/regional/artikel_fuer_gemeinden/Funk-Ortstermin-vorgeschlagen;art154303,884840>zufolge
verlief auch eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen
Gesundheitsamt ergebnislos. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass die
"Strahlungswerte aller vorhandenen Funkgeräte weit unter der zulässigen
Höchstmarke" liege. Das Gesundheitsamt teilte mit, dass "bei Einhaltung
der gesetzlich vorgeschriebenen Werte und Abstände eine
Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten sei".
Nun soll der Gemeinderat eine Abstimmung darüber durchführen, *ob
Amateurfunk in der Gemeinde *"*gewünscht wird oder nicht,* und ob mit
einer Bausatzung ein weiterer Zuzug und Aufbau solcher Anlagen
verhindert werden soll oder nicht".
Der Gemeinderat erklärte dazu, er könne durchaus beschließen, dass
Amateurfunk in der Gemeinde nicht gewünscht werde. Er könne jedoch
Bundesrecht weder aufheben noch ändern. Deshalb bestehe keine
Möglichkeit, einen solchen Beschluss umzusetzen und Amateurfunk in der
Gemeinde zu verbieten oder zu verhindern.
- wolf -
Hinweis: Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum
"Funkbasis.de" <http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=4&t=39354>statt.
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
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Quelle:http://www.funkmagazin.de/041214.htm
<http://www.funkmagazin.de/041214.htm>
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