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Subj: BNetzA veroeffentlicht Entwurf ihres Vorhabenplans fuer 2015
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*25.12.2014*
*BNetzA veroeffentlicht Entwurf ihres Vorhabenplans fuer 2015*
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Amtsblatt Nr. 23 vom 10. Dezember
2014 einen Entwurf ihres "Vorhabenplans" für das Jahr 2015 veröffentlicht.
Die für den Hobbyfunk relevanten "Vorhaben" der Behörde beschränken sich
dem Entwurf zufolge vorwiegend auf regulatorische Aktivitäten im Bereich
"Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV). So will die Behörde daran
mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU
<http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0030&from=DE>und
die neue Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU
<http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=DE>in
nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen bis zum 19. April 2016
das EMVG
<http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/emvbg/gesamt.pdf>und bis
zum 12. Juni 2016 das FTEG
<http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fteg/gesamt.pdf>geändert
bzw. neu gefasst werden.
Bei der Umsetzung der Richtlinien will sich die Behörde insbesondere
dafür einsetzen, dass /(Zitat:) "Bedürfnisse und Erkenntnisse der
Marktüberwachung (...) berücksichtigt werden, damit die Marktüberwachung
im Europäischen Binnenmarkt verbessert wird, um einen fairen Wettbewerb
zu ermöglich und um - insbesondere via Internet erhältliche - nicht
konforme Produkte auch zum Schutze der Verbraucher vom Binnenmarkt
fernzuhalten"./
Die BNetzA weist auch darauf hin, dass durch die neue
Funkgeräte-Richtlinie harmonisierte Normen für Funkgeräte angepasst und
neue Konzepte z.B. für die Konformitätsbewertung von SDRs entwickelt
werden müssen. Auch daran will die Behörde "aktiv mitwirken".
Außerdem will die Behörde Bestrebungen fördern, dass in EMV-Normen
einheitliche Grenzwerte "für die leitungsgeführte Störausendung am
Netzstecker" auch im Frequenzbereich 9 bis 150 kHz geschaffen werden.
Damit soll eine sichere Fernablesung von Smart Metern ermöglicht werden.
Für "Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung" (WPT) sollen
(Zitat:) /"produkttypübergreifend möglichst einheitliche und
untereinander konsistente Grenzwerte für die Störstrahlung im Bereich
von 9 kHz bis 30 MHz ergänzend festgelegt werden, die für den Schutz des
Funkempfangs allgemein und die Gewährleistung der Koexistenz mit
Funkgeräten kleiner Leistung (SRD) im Besonderen notwendig sind"./ Die
BNetzA will dazu /"gemeinsam mit der Industrie eine Lösung für eine
schlanke und effiziente Regulierung finden"/.
Das automatische Messystem (AMS) der BNetzA, das bisher den
Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz umfasste, soll künftig bis in den
NF-Bereich ab 5 Hz erweitert werden und dadurch auch Immissionen z.B.
von Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen erfassen können.
Handlungsbedarf sieht die BNetzA auch bei der Schaffung einheitlicher
Regelungen für die Funkfernsteuerung sogenannter "Drohnen". Bestrebungen
des europäischen Normungsinstituts ETSI auf diesem Gebiet will die
Behörde "aktiv begleiten". Auch auf der Weltfunkkonferenz 2015 soll
dieses Thema diskutiert werden.
Der volle Wortlaut des "Vorhabenplans" der BNetzA ist derzeit im
Internet nicht verfügbar. Mitglieder des DARC können den Vorhabenplan
auf der Website des Vereins <http://www.darc.de>im Mitgliederbereich als
"Vorstandsinformation 11" abrufen.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>
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Quelle:http://www.funkmagazin.de/251214.htm
<http://www.funkmagazin.de/251214.htm>
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