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DBO595

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EFER18 > FUNK     09.03.15 07:48l 79 Lines 3325 Bytes #999 (0) @ DL
BID : 93PB35THR00L
Read: GAST
Subj: Stellungnahme der BNetzA zu Stoerungsmeldungen von CB-Funkern
Path: DBO595<DBO763<AS1BOX<DBO274<KS1BBS<FU0BOX<CB0ESN<DBX233<B35THR
Sent: 150309/0543z @:B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [EF JO50MX] obcm1.06
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*01.03.2015*

*Stellungnahme der BNetzA zu Stoerungsmeldungen von CB-Funkern*

Die Bundesnetzagentur bearbeitet "selbstverstaendlich" auch
Stoerungsmeldungen
<http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html>von
CB-Funkern. Das geht aus einer Auskunft der Behoerde hervor, ueber die
der Fachautor Harald Kuhl, DL1ABJ, in der Maerz-Ausgabe der Zeitschrift
"Funkamateur" berichtet.

Ein Leser der Zeitschrift hatte gemutmasst, dass man als CB-Funker keine
Moeglichkeit habe, sich gegen Funkstoerungen zu wehren. Harald Kuhl bat
daraufhin die BNetzA um Auskunft.

Die BNetzA antwortete u.a.:/"Selbstverstaendlich koennen sich CB-Funker,
wie alle anderen Funkanwender auch, an die Bundesnetzagentur wenden, um
eine Stoerungsmeldung abzugeben. ... Die Bundesnetzagentur wird nach
Eingang der Meldung taetig, da es sich bei der Ermittlung der Ursache
von Funkstoerungen und deren Beilegung um eine gesetzlich verankerte
Aufgabe der Bundesnetzagentur handelt"/.

Die Bearbeitung einer Stoerungsmeldung erfolge jeweils anhand des
Einzelfalls: Nach Ermittlung der Stoerquelle werde gemessen, ob deren
Aussendungen die zulaessigen Grenzwerte im CB-Band ueberschreiten. Wenn
dies der Fall ist, werde die Behoerde den Betreiber der Stoerquelle zur
Nachbesserung auffordern, also zur Reduzierung der Abstrahlung unter den
zulaessigen Grenzwert. Sofern dies nicht moeglich ist, kommt nach
Auskunft der BNetzA zufolge eine Ausserbetriebnahme der Stoerquelle -
auch durch den Betreiber selbst - in Betracht. Daneben koenne die BNetzA
"Vorschlaege zur Abhilfe zusammen mit den Beteiligten erarbeiten."
/(Anmerkung der Funkmagazin-Red.: Diese Massnahmen setzen i.d.R.
Einsicht und guten Willen des Betreibers der Stoerquelle voraus.)/

Nach Angaben der BNetzA gingen bei der Behoerde im Jahre 2014 54
Stoerungmeldungen von CB-Funkern ein. (Zum Vergleich die Zahlen der
Vorjahre: 2013 waren es 38, 2012 32, 2011 60 und 2010 57 Meldungen.)

Als Ursachen der gemeldeten Stoerungen sind nach Auskunft der Behoerde
beispielsweise Powerline-Adapter, Babyfone, Netzteile, aber auch andere
CB-Geraete ermittelt worden. Letzteres haette teilweise im Zusammenhang
mit mutwilligen Stoerungen bzw. Stoerung durch die regulaere Nutzung
derselben Frequenz durch einen anderen Jedermannfunker gestanden.

Speziell auf breitbandige Stoerungen angesprochen, antwortete die
BNetzA, diese wuerden eher durch Powerline-Geraete verursacht. Hier
seien in Einzelfaellen sog. Notches
<http://de.wikipedia.org/wiki/Kerbfilter>zum Einsatz gekommen.

Funkstoerungen koennen der Bundesnetzagentur jederzeit unter Tel. 048 21
89 55 55 oder E-Mail funkstoerung@bnetza.de
<mailto:funkstoerung@bnetza>gemeldet werden.

- wolf -

 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

Dieser Beitrag darf ungekuerzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio)
uebernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/010315.htm


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