OpenBCM V1.13 (WIN32)

Packet Radio Mailbox

DBO595

[LAU JN59RM]

 Login: GAST





  

EFER18 > FUNK     18.03.15 07:59l 64 Lines 2612 Bytes #999 (0) @ DL
BID : I3PB35THR00Q
Read: GAST
Subj: BNetzA: Gebuehrenbescheide für Relaisfunkstelle
Path: DBO595<DBO763<AS1BOX<DBO274<KS1BBS<FU0BOX<CB0ESN<DBX233<B35THR
Sent: 150318/0552z @:B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [EF JO50MX] obcm1.06
From: EFER18 @ B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU (Michael)
To:   FUNK @ DL
X-Info: Sent with login password
X-Info: Received from 87.151.95.100 by SMTP-gateway

*15.03.2015*

*BNetzA: Gebührenbescheide für Relaisfunkstellen zurückgezogen*

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat drei Gebührenbescheide im
Zusammenhang mit der Ãänderung des Genehmigungsinhabers von
Amateurfunk-Relaisfunkstellen zurückgenommen. Das geht aus Meldungen des
DARC
<http://www.darc.de/aktuelles/details/article/bundesnetzagentur-nimmt-gebuehrenbescheide-zurueck/>und
von Betroffenen hervor.

Bisher hatte die BNetzA bei einem Wechsel des Genehmigungsinhabes einer
fernbedienten oder automatisch betriebenen Amateurfunkstelle eine Gebühr
von 200 Euro erhoben, und zwar auch dann, wenn die technischen Parameter
der Anlage unverändert geblieben waren.

Betroffene Relaisfunkstellen-Betreiber hatten daraufhin gegen ihre
Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und nach deren Ablehnung vor dem
Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Das Verwaltungsgericht Köln ließ durchblicken, dass die
Gebührenbescheide rechtswidrig sein dürften. Die BNetzA habe lediglich
die Adressen der Genehmigungsinhaber umgeschrieben, aber keine neuen
standortbezogenen Verträglichkeitsuntersuchungen gem. § 13 AFuV
<http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/__13.html>vorgenommen (was
auch nicht erforderlich war, weil sich die Standorte und technischen
Parameter der Anlagen nicht geändert hatten). Solche Untersuchungen sind
jedoch die Grundlage für die Erhebung der Gebühr von 200 Euro.

Die BNetzA hob daraufhin - ohne ein Urteil abzuwarten - die strittigen
Gebührenbescheide auf und übernahm die Verfahrenskosten. Daraufhin
erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt
und das Gericht stellte das Verfahren ein.

Relaisstellen-Betreiber, die ebenfalls für eine Adressumschreibung ohne
technische Veränderung der Funkanlage einen Gebührenbescheid über 200
Euro erhalten haben, sollten innerhalb der Widerspruchsfrist von einem
Monat nach Erhalt des Bescheids mit Verweis auf die oben genannten Fälle
Widerspruch erheben. (VG Köln; Aktenzeichen 25 K 2422/14; 25 K 2456/14;
25 K 3410/14)

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/150315.htm

-- 
---
EFER18 QRV erreichbar ueber N35THR * JO50MX * Erfurt-Regio-Net
<=== Regio-Net-DL ===> fuer alle eine gute Idee
http://www.regio-net-dl.de





Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 29.07.2026 16:49:24lZurueck Nach oben