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EFER18 > FUNK     17.05.15 12:30l 99 Lines 4223 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: BNetzA veroeffentlicht Jahresbericht 2014
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0*9.05.2015*

*BNetzA veröffentlicht Jahresbericht 2014*

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Mai 2015 ihren "Jahresbericht
2014"
<http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2015/Jahresbericht15barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile&v=3>veröffentlicht.

In dem 177 Seiten umfassenden Bericht beschreibt die Behörde ihre
Aktivitäten in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen. Im Bereich Telekommunikation befasst sich der Jahresbericht
in erster Linie mit der Marktentwicklung und der internationalen
Koordinierung von Telekommunikationsnetzen sowie dem Verbraucherschutz
von Telefon-Kunden. Amateurfunk, CB-Funk und andere
Hobbyfunk-Anwendungen werden in dem Bericht nicht erwähnt.

Zur Störungsbearbeitung und der Tätigkeit des Prüf- und Messdienstes
(PMD) heißt es im Jahresbericht, es seien im Jahre 2014 "über 6000
Störungsfälle" bearbeitet worden (Vorjahr: ca.7.340 Fälle). Allein im
Flugfunk seien weit über 500 Störungen gemeldet worden, die mit höchster
Priorität bearbeitet wurden.

Ein verhältnismäßig geringer Anteil der Störungen habe
"elektromagnetische Unverträglichkeiten an sonstigen elektrischen bzw.
elektronischen Anlagen und Geräten" betroffen, z. B. Störungen durch
defekte Heizungssteuerungen.

In Ballungsräumen seien von den Betreibern von UMTS-Netzen regelmäßig
Beeinträchtigungen von Basisstationen durch andere Frequenznutzungen
gemeldet worden. Messtechnische Untersuchungen des PMD hätten ergeben,
dass "sowohl Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung der
Störstrahlung als auch DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im
Empfangsbereich UMTS senden, als Störquelle auftreten".

Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen werden im Jahresbericht nicht
explizit erwähnt.

Außerdem enthält der Jahresbericht den sog. "Vorhabenplan 2015" der
BNetzA, über dessen Entwurf das Funkmagazin bereits im Dezember 2014
berichtete <http://www.funkmagazin.de/251214.htm>.

Der Vorhabenplan sieht u.a. vor, dass die Behörde die Normung im Bereich
der elektromagnetischen Verträglichkeit "aktiv begleiten" will. So
sollen z.B. für "Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung (WPT)"
einheitliche Störstrahlungsgrenzwerte im Bereich 9 kHz bis 30 MHz
festgelegt werden. Die BNetzA will dazu - so heißt es im Vorhabenplan -
"gemeinsam mit der Industrie eine Lösung für eine schlanke und
effiziente Regulierung finden".

Im Rahmen des "EMF-Monitoring"
<http://emf3.bundesnetzagentur.de/emf_monitoring.html>der BNetzA sollen
die automatischen Messsysteme
<http://emf3.bundesnetzagentur.de/ams_technik.html>(AMS), die bisher den
Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz umfassten, künftig bis in den NF-Bereich
ab 5 Hz erweitert werden und dadurch auch Immissionen z.B. von
Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen sowie Bahnstromversorgungen
erfassen können.

Die BNetzA will auch daran mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie
2014/30/EU
<http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0030&from=DE>und
die neue Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU
<http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=DE>in
nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen bis zum 19. April 2016
das EMVG
<http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/emvbg/gesamt.pdf>und bis
zum 12. Juni 2016 das FTEG
<http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fteg/gesamt.pdf>geändert
bzw. neu gefasst werden.

Der vollständige "Jahresbericht 2014" der BNetzA kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht-2014heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de <http://www.funkmagazin.de>

 

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio)
übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/090515.htm


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