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EFER18 > FUNK 24.10.15 12:20l 56 Lines 2244 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" in Kraft getreten
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23.10.2015
"Elektro- und Elektronikgerätegesetz" in Kraft getreten
Die Neufassung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (auch als
"ElektroG2" bezeichnet) wurde am 23. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und tritt größtenteils am 24. Oktober 2015 in Kraft.
Mit dem Gesetz wurde die EU-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht
umgesetzt.
Im "ElektroG2" ist u.a. festgelegt, dass deutsche Versandhändler, die Elektro-
und Elektronik-Geräte an Privatkunden in andere EU-Länder liefern, in jedem
dieser Länder einen Bevollmächtigten für die Rücknahme und die Entsorgung
solcher Geräte benennen müssen.
In § 8 Abs. 5 des Gesetzes heißt es dazu:
"Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die im
Geltungsbereich dieses Gesetzes niedergelassen ist und Geräte gewerbsmäßig
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union, in dem sie nicht niedergelassen ist, unmittelbar für
Endnutzer bereitstellt, ist verpflichtet, vor der Bereitstellung auf dem Markt
dieses
Mitgliedstaates eine dort niedergelassene natürliche oder juristische
Person oder Personengesellschaft zu bevollmächtigen, die dort für die Erfüllung
ihrer Pflichten nach der Richtlinie 2012/19/EU (...) verantwortlich ist."
Verstöße gegen diese Regelung können gem. § 45 des Gesetzes als
Ordnungswidrigkeit verfolgt werden:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
7. entgegen § 8 Absatz 3 Satz1 oder Absatz 5 einen Bevollmächtigten
nicht benennt,
(...)"
Die Benennung solcher "Bevollmächtigten" in jedem EU-Land, in das versendet
werden soll, ist für die Händler mit erheblichen Kosten verbunden. Kleinere
Händler können diese Kosten nicht aufbringen; deshalb versenden z.B. einige
Funkhändler keine Waren mehr an Privatkunden im europäischen Ausland (das
Funkmagazin berichtete).
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/231015.htm
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