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EFER18 > FUNK 22.12.15 19:31l 67 Lines 2659 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: BNetzA veröffentlicht Entwurf eines geänderten Frequenzplans
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20.12.2015
BNetzA veröffentlicht Entwurf eines geänderten Frequenzplans
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 60/2015 die
Aktualisierung des Frequenzplans angekündigt. Dazu hat die Behörde den Entwurf
eines geänderten Frequenzplans veröffentlicht.
Im Frequenzplan sind die Nutzungsmöglichkeiten für Funkdienste und -anwendungen
im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Die Änderung des Frequenzplans ist
erforderlich, weil Beschlüsse der ITU-Weltfunkkonferenz 2012, Vorgaben von EU
und CEPT/ECC und Änderungen in der Frequenzverordnung eingearbeitet werden
werden.
Im Bereich des CB-Funks gibt es im Entwurf folgende geringfügige Änderungen:
Die bisherigen zwei getrennten Einträge zum CB-Funk (getrennt für Kanal
1-40 und Kanal 41-80) werden zu einem Eintrag (für Kanal 1-80)
zusammengefasst.
In der Rubrik für die zulässige Strahlungsleistung wird der bisherige
Eintrag "12 W PEP für SSB" in "12 W ERP für SSB" geändert. Neu hinzu kommt der
Eintrag "4 W ERP zur Übertragung digitaler Daten".
Alle übrigen Parameter bleiben unverändert.
Im Eintrag für die im CB-Funkbereich arbeitende SRD-Funkanwendung "Sprechfunk
mit geringer Reichweite und Sprachschalter" wird der Frequenzbereich
geringfügig von "26995-27195 kHz" auf "26990-27200 kHz" erweitert und die max.
zulässige Strahlungsleistung von bisher "50 mW ERP" auf "100 mW ERP" erhöht.
Im Eintrag für das sog. "Freenet" wird die Nutzungsbezeichnung von
"Betriebsfunk" in "Kurzstreckenfunk" geändert.
Im Eintrag für PMR446 gibt es keine Änderungen.
Die Vorgaben im Frequenzplan haben keine unmittelbare Auswirkung auf die
Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen
Frequenzzuteilung maßgeblich. Die Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) für
den CB-Funk befindet sich zur Zeit in Arbeit. Mit einer Neufassung wird bis 31.
März 2016 gerechnet (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Der Entwurf des neuen Frequenzplans kann im Internet unter
http://tinyurl.com/gq2bmk4 heruntergeladen werden.
Anregungen und Einwände zum Entwurf des Frequenzplans können bis zum 6. Januar
2016 per E-Mail 221-Postfach@bnetza.de, per Fax 0228-146125 oder per Brief
unter der Anschrift
Bundesnetzagentur
Dienststelle 221-1b - Frequenzplan -
Postfach 8001
53105 Bonn
an die BNetzA geschickt werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
Quelle: http://funkmagazin.de/201215.htm
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