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DAA586 > CBFUNK   25.02.07 20:31l 39 Lines 2147 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: telekomunikations gesetz geändert
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Telekommunikationsgesetz geändert
Am 24. Februar 2007 ist das "Gesetz zur Ãänderung telekommunikationsrechtlicher
Vorschriften" teilweise in Kraft getreten. Dadurch sind Teile des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert worden.
Von der TKG-Novellierung sind in erster Linie Telekommunikationsanbieter und
deren Kunden betroffen. Für den Bereich des Hobbyfunks ergeben sich keine
Veränderungen.
Durch die Gesetzesänderung werden sogenannte "Neue Märkte" von der
Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitgehend ausgenommen. Dies
betrifft in der Praxis vor allem das neue VDSL-Hochgeschwindigkeits-Datennetz
der Deutschen Telekom AG. Aufgrund des novellierten TKG muss die Telekom dieses
Netz nun nicht mehr in jedem Falle auch anderen Anbietern zur Verfügung
stellen. Kritikern bemängeln, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt,
weil dadurch eine Bevorzugung der Deutschen Telekom gegenüber Konkurrenten
geschaffen wurde. Die EU-Kommission hat bereits zu verstehen gegeben, dass sie
bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland in Gang setzen wird.
Weitere Ãänderungen des TKG betreffen unter anderem die technische Umsetzung
von Überwachungsmaßen und erweiterte Rechte der BNetzA zur Weitergabe von
personenbezogenen Anbieter- und Kunden-Daten bei vermutetem
Rufnummernmissbrauch.
Durch die Gesetzesnovellierung sollen auch die Rechte von Kunden gestärkt
werden. So müssen zum Beispiel die Rechnungslegung sowie Preisangaben bei
kostenpflichtigen "Premium-Diensten" und ähnlichen Angeboten künftig
transparenter gestaltet werden. Um Mißbrauch einzudämmen, sind im Gesetz
Preisobergrenzen für solche Dienste festgelegt worden. Darüber hinaus gibt es
verschärfte Bestimmungen für den Abschluss von Abonnements per
Handy-Kurzwahl. Ein Teil dieser Ãänderungen tritt erst am 1. September 2007 in
Kraft.
Der volle Wortlaut des Gesetzes ist im Internet unter
www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0106.pdf zu finden.
- wolf -

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