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DAC970 > RECHT    19.01.07 14:58l 103 Lines 5387 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : 42802-ES2BOX
Read: GAST
Subj: Mietrecht-Geld Zurück!!!!!
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Sent: 070118/0844Z @:ES2BOX.#NOH.M.DLNET.DEU.EU #:42802 [Eschwege, JO51CE] FBB7
From: DAC970@ES2BOX.#NOH.M.DLNET.DEU.EU
To  : RECHT@DEU

Der Quadratmeter-Rechner - Messen Sie nach!
Sie haben den Verdacht, dass Ihre tatsächliche Wohnfläche kleiner
sein knnte als im Mietvertrag angegeben? Dann messen Sie nach!
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Haben Sie nachgemessen? Was haben Sie festgestellt? Schreiben Sie uns
eine Mail mit Ihren Erfahrungen an info@sterntv.de.

Sollten Ihre Räume verwinkelt sein, teilen Sie die Grundfläche beim Messen
in Rechtecke ein, die Daten können Sie dann einzeln eingeben. Balkonfläche:
In den meisten Fällen zählt sie zu 25 Prozent, in Sozialwohnungen oder bei
besonders guter Lage des Balkons (z.B. Südseite) kann er vom Vermieter
auch zu 50 Prozent angerechnet werden. Dachschrägen: Beträgt die Höhe
der Decke weniger als 1 Meter, zählt die Fläche darunter gar nicht.

Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre
Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer
DEKRA-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche
Angaben enthalten. Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie Geld zurückfordern
können.

Laut Mietvertrag sollte die Wohnung von Hannelore Gölke 95 Quadratmeter
groß sein. Als sie zum Zollstock griff und alles ausmaß, erlebte sie 
eine gehörige Überraschung: ganze 15 Quadratmeter weniger als im Mietvertrag. 
Da Gölke befürchtete, sich vermessen zu haben, wendete sie sich an den 
örtlichen Mieterverein, in dem sie Mitglied ist. Die Messung des Mietvereins 
ergab, dass insgesamt 22 Quadratmeter im Mietvertrag zu viel angegeben.

In einer Studie hat die DEKRA jetzt herausgefunden, dass Hannelore Gölke
nicht die einzige Mieterin mit falschen Angaben im Vertrag ist. In rund 80
Prozent der untersuchten Fälle waren die Mietverträge nicht korrekt. Und
nicht immer handelt es sich um geringfügige Abweichungen. Bei Altbauten
liegen Messungen oft Jahrzehnte zurück und sind wegen Sanierungen und
Umbauten nicht mehr genau. Bei Neubauten erstellt der Architekt die Pläne
und rechnet die Wohnfläche aus. Häufig wird aber anders gebaut, als in den
Plänen angeben. Dachschrägen und Balkone sind eine weitere Fehlerquelle.

Hannelore Gölke hat mit Hilfe des Mietervereins ausgerechnet, dass sie
monatlich 120 Euro zu viel Miete gezahlt hat. Gegen ihren Vermieter hat
sie bisher kein Verfahren eingeleitet, die Miete zahlt sie im Moment jedoch
nicht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hat sie auch das Recht
dazu: Wenn die tatsächliche Wohnfläche zehn Prozent kleiner ist, als im
Mietvertrag angegeben ist, können Mieter ihr Geld zurück verlangen.

Gemessen werden müssen alle Räume der Mietwohnung, also auch Küche
und Flur. Allerdings zählen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes
Zuberhörräume wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder
Garage bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des
Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet.

Laut Wohnflächenverordnung müssen bei Berechnung der Wohnfläche folgende
Kriterien beachtet werden: Beträgt die Höhe von Räumen und Raumteilen
mindestens zwei Meter, wird die Grundfläche vollständig eingerechnet. Bei
einer Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern ist die
Grundfläche zur Hälfte einzurechnen. Die Wohnfläche bei Dachschrägen
beginnt also erst bei Raumhöhen von einem Meter und wird hier nur zu 50
Prozent berechnet.

Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der
Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, anzurechnen. 
Bei Sozial oder preisgebundenen Wohnungen zählt die Grundfläche von 
Balkon oder Loggia zur Hälfte mit. Bei frei finanzierten Wohnungen kommt 
es auf den Wohnwert an. Hier muss mit dem Vermieter verhandelt werden. 
In guten Lage, je nach Ausrichtung zu Süd- oder Ostseite, zur Straße 
oder bei Überdachung kann der Balkon entweder mit einem Viertel oder 
auch der Hälfte der Fläche angerechnet werden.

Wintergarten
Bei einem unbeheizten Wintergarten wird die Wohnfläche zu 50 Prozent
einberechnet. Ist der Wintergarten jedoch beheizt, wird die Grundfläche
vollständig eingerechnet.

Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter
sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, werden nicht
zur Wohnfläche zugerechnet. Türnischen werden ebenfalls nicht einberechnet.

Wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als zehn Prozent unter der im
Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, kann der Mieter, nach Angaben des
Deutschen Mieterbundes, bei fortbestehendem Mietverhältnis überzahlte Mieten
bis zurück in das Jahr 2000 aufrechnen. Der Mieter hat das Recht, die 
Rückforderung mit den jetzt aktuellen und laufenden Mietzahlungen zu 
verrechnen. Außerdem kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter 
die Nebenkosten neu errechnet und zu viel gezahlte Beträge zurück erstattet.

Wenn die tatsächliche Wohnfläche weniger als zehn Prozent unter der im
Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, kann zwar kein Geld zurückverlangt
werden, aber die Betriebskosten müssen dennoch neu berrechnet werden.


Auf der Interseite des Deutschen Mieterbundes können Sie örtliche
Beratungsstellen und Mietervereine finden. Rechtsbeistand gewähren die
Vereine allerdings nur Mitgliedern:
www.mieterbund.de


Quelle:www.stern.de/tv/


PS:In der Sendung wurde das Datum, bis man(rückwirkend) die zu viel bezahlte 
Miete, zurück bekommen kann, mit 2002 angegeben!


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